Ratgeber · Erbschaft9 Min Lesezeit

Immobilie geerbt — was jetzt zu tun ist

Fristen, Steuern, Optionen — der Fahrplan für Erben

Eine Immobilie zu erben ist eine emotionale Situation — und eine bürokratische. Innerhalb weniger Wochen müssen Sie Entscheidungen treffen, die finanzielle Auswirkungen über Jahre haben können. Diese Übersicht hilft Ihnen, in der ersten Phase die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen.

Wir begleiten regelmäßig Erbengemeinschaften in Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen und der Region — und sehen immer wieder dieselben Fragen. Hier sind die wichtigsten Antworten, kompakt zusammengefasst.

Checkliste · Quick-Scan

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick.

01

Erbschein oder Testament klären

Ohne Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll können Sie das Grundbuch nicht ändern und nicht verkaufen. Beantragung beim Nachlassgericht — Bearbeitung dauert oft 6–12 Wochen.

02

Grundbuchberichtigung beantragen

Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Eintragung beim Grundbuchamt gebührenfrei. Danach werden Gebühren fällig.

03

Versicherungen prüfen

Gebäudeversicherung läuft weiter, muss aber umgemeldet werden. Hausratversicherung erlischt mit dem Tod — neu abschließen wenn Sachen verbleiben.

04

Laufende Verträge sichten

Strom, Gas, Wasser, Müll, Schornsteinfeger, Mietverträge, Hausgeldzahlungen bei ETW. Was übernehmen, was kündigen?

05

Erbschaftssteuer einschätzen

Freibeträge: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € (pro Erblasser). Bei Selbstnutzung durch Ehepartner/Kinder oft Befreiung möglich.

06

Wert der Immobilie ermitteln

Für die Erbschaftssteuer und für eine fundierte Entscheidung über Verkauf oder Behalten brauchen Sie einen realistischen Marktwert — nicht die Online-Schätzung.

07

Mit Miterben sprechen

Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Jede Entscheidung muss einstimmig fallen — frühzeitige Kommunikation verhindert spätere Konflikte.

08

Strategieentscheidung treffen

Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen? Die richtige Antwort hängt von Steuern, Lage, Zustand und Ihrer persönlichen Situation ab.

01

Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

Diese Entscheidung ist die wichtigste — und oft die schwerste. Drei Faktoren bestimmen die richtige Antwort:

Erstens: die Lage und der Zustand der Immobilie. Eine Immobilie in attraktiver Lage mit modernem Standard ist eine gute Vermietungsoption. Eine sanierungsbedürftige Immobilie in schwacher Lage frisst Geld, wenn Sie nicht selbst dort einziehen wollen.

Zweitens: die Erbengemeinschaft. Sind Sie alleiniger Erbe? Oder müssen sich drei Geschwister einigen? Bei Erbengemeinschaften ist der Verkauf oft die einzige saubere Lösung — alles andere führt zu jahrelangen Konflikten.

Drittens: die Steuern. Bei Selbstnutzung durch Ehepartner oder Kinder ist die Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftssteuerfrei. Bei Verkauf nach 10 Jahren entfällt die Spekulationssteuer (Sonderregeln bei Erbschaften — der Erblasser-Erwerb wird angerechnet).

Pauschale Empfehlungen sind hier unseriös. Wir nehmen uns für eine fundierte Einschätzung in Ihrer konkreten Situation gerne 30 Minuten Zeit — kostenlos und unverbindlich.

02

Erbengemeinschaft — der häufigste Konfliktherd

In etwa der Hälfte der Erbschaftsfälle gibt es mehrere Erben. Eine Erbengemeinschaft ist juristisch eine Gesamthandsgemeinschaft — das heißt: jede Entscheidung über die Immobilie muss einstimmig getroffen werden.

Was passiert, wenn man sich nicht einigt? Im schlimmsten Fall die Teilungsversteigerung. Das ist eine Zwangsversteigerung der Immobilie auf Antrag eines Miterben. Der Erlös ist meist 20–30 % unter dem Marktwert — Geld, das alle Beteiligten verlieren.

Unser Rat: Sprechen Sie früh mit allen Miterben. Holen Sie sich einen neutralen Marktwert ein, den alle akzeptieren. Wir begleiten regelmäßig Erbengemeinschaften und helfen, eine für alle tragfähige Lösung zu finden — meist über einen geordneten Verkauf am freien Markt.

03

Erbschaftssteuer — die wichtigsten Freibeträge

Die Erbschaftssteuer hängt von zwei Faktoren ab: Wer erbt (Steuerklasse) und wie viel (über dem Freibetrag).

Freibeträge in Steuerklasse I: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € (wenn Eltern noch leben) bzw. 400.000 € (wenn Eltern bereits verstorben sind), Eltern bei Erbschaft 100.000 €.

Steuerklasse II (Geschwister, Nichten/Neffen): 20.000 €. Steuerklasse III (alle anderen, inkl. nicht-eheliche Lebenspartner): 20.000 €.

Bei selbstgenutzten Immobilien greift unter bestimmten Bedingungen eine vollständige Befreiung — etwa wenn der Ehepartner mindestens 10 Jahre selbst darin wohnt. Bei Kindern gilt die Befreiung für selbstgenutzte Immobilien bis 200 m² Wohnfläche unter ähnlichen Bedingungen.

Für die konkrete Berechnung Ihrer Erbschaftssteuer wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. Wir helfen Ihnen mit der für die Berechnung erforderlichen Marktwertermittlung.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns oft fragen.

Wie lange habe ich Zeit, eine geerbte Immobilie zu verkaufen?
Es gibt keine gesetzliche Frist. Steuerlich relevant ist die Spekulationsfrist: Beim Verkauf einer geerbten Immobilie wird die Haltedauer des Erblassers angerechnet. Hat der Verstorbene die Immobilie länger als 10 Jahre besessen, ist der Verkauf für Sie steuerfrei — unabhängig davon, wie lange Sie sie nach dem Erbfall halten.
Muss ich das Erbe annehmen?
Nein. Sie können das Erbe innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis ausschlagen (formale Erklärung beim Nachlassgericht). Wichtig bei überschuldeten Nachlässen — sonst haften Sie persönlich für Schulden.
Was kostet ein Erbschein?
Die Gebühr richtet sich nach dem Nachlasswert. Bei einem Erbe von 300.000 € liegt sie bei etwa 1.300–1.500 € (Gebühr für Erbschein plus Beweisaufnahme). In vielen Fällen reicht ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll — dann sparen Sie diese Kosten.
Können wir die Immobilie unter Erben aufteilen?
Bei einer einzelnen Immobilie ist eine echte Aufteilung selten möglich. Üblich ist: ein Miterbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus, oder die Immobilie wird verkauft und der Erlös aufgeteilt.
Wie ermittle ich den Wert für die Erbschaftssteuer?
Das Finanzamt nutzt standardisierte Verfahren (Vergleichs-, Sach-, Ertragswertverfahren). Diese Werte liegen oft zu hoch. Mit einem qualifizierten Marktwertgutachten können Sie nachweisen, dass der reale Wert niedriger ist — und Steuern sparen.
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