1. Verkaufen und umziehen
Der klassische Weg: Sie verkaufen Ihr Haus zum Marktpreis und ziehen in eine kleinere, barrierearme Wohnung oder ins betreute Wohnen. Der Erlös steht Ihnen vollständig zur Verfügung, zum Beispiel für die neue Wohnung, für Pflege oder als Rücklage. Wichtig ist ein guter Zeitplan, damit Auszug und Einzug zusammenpassen. Den Übergabetermin können Sie im Kaufvertrag frei vereinbaren.
2. Verkaufen und wohnen bleiben: Wohnrecht oder Nießbrauch
Sie verkaufen das Haus, lassen sich aber im Grundbuch ein Recht eintragen, weiter darin zu wohnen:
- Wohnrecht: Sie dürfen das Haus oder eine Wohnung darin selbst bewohnen, meist lebenslang.
- Nießbrauch: Sie dürfen die Immobilie selbst nutzen oder vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Dafür tragen Sie in der Regel auch die laufenden Kosten.
Der Kaufpreis fällt dann niedriger aus, weil der Käufer die Immobilie erst später selbst nutzen kann. Wie stark, hängt vor allem vom Alter und vom Umfang des Rechts ab. Der Kreis der Käufer ist kleiner, meist sind es Kapitalanleger.
3. Verkaufen und zurückmieten
Sie verkaufen zum Marktpreis und schließen mit dem Käufer einen Mietvertrag. So erhalten Sie den vollen Erlös und bleiben als Mieter in Ihrem Zuhause. Achten Sie auf einen fairen, langfristigen Mietvertrag, am besten mit Ausschluss der Eigenbedarfskündigung für eine bestimmte Zeit.
4. Leibrente und Teilverkauf
Bei einer Leibrente (Immobilienverrentung) erhalten Sie statt eines Kaufpreises eine monatliche Rente und behalten ein lebenslanges Wohnrecht. Beim Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Anteil Ihres Hauses und zahlen für den verkauften Teil ein Nutzungsentgelt. Beide Modelle können passen, sind aber komplex und mit Kosten verbunden. Lassen Sie sich hier unbedingt unabhängig beraten, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale, und vergleichen Sie genau.
5. Das Haus an die Kinder übergeben
Viele Eltern überlegen, ihr Haus zu Lebzeiten an die Kinder zu verschenken, oft mit Wohnrecht oder Nießbrauch. Wichtig zu wissen: Gerät der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung in finanzielle Not, etwa durch hohe Pflegekosten, kann die Schenkung zurückgefordert werden, auch vom Sozialamt. Eine Übergabe sollte deshalb immer mit Notar und Steuerberater geplant werden.
Gemeinsam in Ruhe entscheiden
Ein solcher Schritt will gut überlegt sein. Gerne beraten wir Sie persönlich bei Ihnen zu Hause und auf Wunsch gemeinsam mit Ihren Kindern oder Vertrauenspersonen. Wir ermitteln kostenfrei, was Ihr Haus wert ist, und zeigen Ihnen ehrlich, welcher Weg zu Ihrer Situation passt. Ohne Zeitdruck.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Mit einem Wohnrecht dürfen Sie die Immobilie selbst bewohnen. Mit einem Nießbrauch dürfen Sie sie selbst nutzen oder vermieten und die Mieteinnahmen behalten; dafür tragen Sie in der Regel auch die laufenden Kosten.
Ja. Da der Käufer die Immobilie erst später selbst nutzen kann, fällt der Kaufpreis niedriger aus. Wie viel niedriger, hängt vor allem vom Alter und vom Umfang des Wohnrechts ab.
Ja, zum Beispiel über ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht oder Nießbrauch, oder indem Sie das Haus verkaufen und vom Käufer zurückmieten.
Nicht immer. Gerät der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung in finanzielle Not, zum Beispiel durch Pflegekosten, kann die Schenkung zurückgefordert werden. Eine Übergabe sollte deshalb mit Notar und Steuerberater geplant werden.
Wir begleiten Sie
Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen und haben Fragen? Wir nehmen uns Zeit für ein ehrliches, unverbindliches Gespräch und ermitteln kostenfrei, was Ihre Immobilie wert ist.