Die Grundregel: Wer am 1. Januar Eigentümer ist
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Die Gemeinde verlangt sie für das ganze Kalenderjahr von demjenigen, der am 1. Januar Eigentümer war. Verkaufen Sie also im Laufe des Jahres, erhalten Sie als Verkäufer den Grundsteuerbescheid für dieses Jahr noch vollständig. Erst ab dem folgenden 1. Januar wird der Käufer als neuer Eigentümer veranlagt.
Die Aufteilung im Kaufvertrag
Damit niemand mehr zahlt, als ihm zusteht, wird im notariellen Kaufvertrag üblicherweise vereinbart, dass ab dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten der Käufer die laufenden Kosten trägt, also auch die Grundsteuer. Den Anteil für den Rest des Jahres erstattet der Käufer dem Verkäufer dann direkt. Gegenüber der Gemeinde bleibt der Verkäufer aber für das laufende Jahr zahlungspflichtig.
Beispiel
Übergabe ist am 1. Juli. Die Grundsteuer für das ganze Jahr zahlt der Verkäufer an die Gemeinde. Der Käufer erstattet ihm die Hälfte, also den Anteil von Juli bis Dezember. Ab dem nächsten Jahr erhält der Käufer den Bescheid direkt.
Was gilt in Baden-Württemberg?
Seit 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regeln berechnet. Baden-Württemberg hat dafür ein eigenes Modell eingeführt, das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell. Maßgeblich sind hier vor allem die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Das Gebäude selbst, also Größe, Alter oder Ausstattung, spielt keine Rolle. Für Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, gibt es einen Abschlag. Die endgültige Höhe hängt dann vom Hebesatz Ihrer Gemeinde ab.
Für Käufer bedeutet das: Bei großen Grundstücken in guten Lagen kann die Grundsteuer spürbar höher ausfallen als bei einer Wohnung mit kleinem Grundstücksanteil. Den aktuellen Grundsteuerbescheid sollten Verkäufer deshalb immer zu den Verkaufsunterlagen legen.
Muss ich dem Finanzamt den Verkauf melden?
Nein, darum müssen Sie sich nicht selbst kümmern. Der Notar informiert das Finanzamt über den Verkauf. Das Finanzamt ordnet das Grundstück dann dem neuen Eigentümer zu, die Gemeinde verschickt ab dem Folgejahr den Bescheid an den Käufer.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Gegenüber der Gemeinde der Verkäufer, denn die Grundsteuer wird für das ganze Jahr von demjenigen verlangt, der am 1. Januar Eigentümer war. Im Kaufvertrag wird aber meist vereinbart, dass der Käufer den Anteil ab der Übergabe erstattet.
Seit 2025 vor allem nach Grundstücksfläche und Bodenrichtwert (modifiziertes Bodenwertmodell). Das Gebäude spielt keine Rolle. Hinzu kommt der Hebesatz der Gemeinde.
Nein. Der Notar informiert das Finanzamt. Ab dem folgenden Jahr erhält der Käufer den Grundsteuerbescheid.
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