Die Kaufnebenkosten im Überblick
- Grunderwerbsteuer: In Baden-Württemberg beträgt sie 5,0 % des Kaufpreises. Sie wird vom Finanzamt erhoben, meist einige Wochen nach dem Notartermin.
- Notar und Grundbuchamt: Für Beurkundung, Vollzug des Kaufvertrags und die Eintragungen im Grundbuch rechnet man häufig mit insgesamt ca. 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt; wird eine Grundschuld für die Bank eingetragen, kommen dafür eigene Kosten hinzu.
- Maklerprovision: Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen dürfen Käufer höchstens so viel Provision zahlen wie der Verkäufer. Die genaue Höhe steht im Exposé. Mehr dazu in unserem Ratgeber Maklerprovision.
Rechnen Sie selbst
| Grunderwerbsteuer | – |
| Notar & Grundbuch (ca.) | – |
| Maklerprovision | – |
| Kaufnebenkosten gesamt | – |
| Gesamtkosten inkl. Kaufpreis | – |
Unverbindliche Beispielrechnung. Die tatsächlichen Notar- und Grundbuchkosten hängen vom Einzelfall ab. Die Maklerprovision für Käufer steht im jeweiligen Exposé.
Wer zahlt die Kaufnebenkosten?
In der Praxis trägt der Käufer Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten. So wird es fast immer im Kaufvertrag vereinbart. Für Verkäufer fallen nur wenige Kosten an, etwa für die Löschung einer alten Grundschuld oder gegebenenfalls die eigene Maklerprovision.
Kann man Kaufnebenkosten sparen?
- Einrichtung separat ausweisen: Werden zum Beispiel eine gebrauchte Einbauküche oder Möbel mitverkauft, kann ihr Wert im Kaufvertrag gesondert genannt werden. Auf diesen Teil fällt keine Grunderwerbsteuer an. Der Wert muss aber realistisch sein, das Finanzamt kann ihn prüfen.
- Kosten früh einplanen: Viele Banken erwarten, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital bezahlt werden. Mehr dazu auf unserer Seite Finanzierung.
Weitere Kosten, an die Sie denken sollten
Neben den eigentlichen Kaufnebenkosten kommen oft Umzug, Renovierung, neue Möbel oder anstehende Modernisierungen hinzu. Nach einem Kauf können außerdem Nachrüstpflichten gelten, etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Morfis Immobilien vermittelt keine Finanzierungen.
Häufige Fragen
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises.
Ohne Makler rechnet man in Baden-Württemberg häufig mit etwa 6,5 bis 7 % des Kaufpreises (5 % Grunderwerbsteuer plus ca. 1,5 bis 2 % für Notar und Grundbuch). Mit Maklerprovision kommt der im Exposé genannte Anteil hinzu.
In der Regel der Käufer. So wird es im notariellen Kaufvertrag fast immer vereinbart.
Nicht, wenn gebrauchte Einrichtungsgegenstände wie eine Einbauküche im Kaufvertrag mit einem realistischen Wert gesondert ausgewiesen werden. Auf diesen Teil des Kaufpreises fällt keine Grunderwerbsteuer an.
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