Möglichkeit 1: Gemeinsam verkaufen
Der gemeinsame Verkauf ist oft die sauberste Lösung. Der Erlös wird nach Ablösung des Kredits aufgeteilt, und beide können neu anfangen. Wichtig ist ein realistischer Marktwert, auf den sich beide einigen können. Ein neutraler Makler kann hier viel Druck herausnehmen, weil er zwischen beiden Seiten vermittelt und nicht Partei ergreift.
Möglichkeit 2: Einer übernimmt die Immobilie
Möchte einer von beiden in der Immobilie bleiben, kann er den Anteil des anderen übernehmen und ihn auszahlen. Dafür braucht es:
- einen fairen Wert, dem beide zustimmen,
- eine Finanzierung, die der Übernehmende allein tragen kann,
- die Zustimmung der Bank, damit der ausziehende Partner aus dem gemeinsamen Kredit entlassen wird. Ohne diese Zustimmung haftet er weiter mit.
Möglichkeit 3: Gemeinsam behalten und vermieten
Manchmal ist der Zeitpunkt für einen Verkauf ungünstig, etwa weil die Kinder noch zur Schule gehen oder steuerliche Fristen laufen. Dann kann es sinnvoll sein, die Immobilie vorübergehend zu vermieten. Das setzt allerdings voraus, dass beide weiterhin gut zusammenarbeiten, denn Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.
Die Notlösung: Teilungsversteigerung
Können sich beide nicht einigen, kann jeder Miteigentümer die sogenannte Teilungsversteigerung beantragen. Das Haus wird dann vom Amtsgericht versteigert. Diese Lösung dauert oft lange, ist mit Kosten verbunden und bringt häufig einen deutlich niedrigeren Erlös als ein freier Verkauf. Sie sollte deshalb wirklich nur der letzte Ausweg sein.
Achtung Steuern
Wird die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft oder an den Ex-Partner übertragen, kann unter Umständen die Spekulationsfrist greifen, vor allem für den Partner, der bereits ausgezogen ist. Lassen Sie das unbedingt vorher von einem Steuerberater prüfen.
Welche Rolle der Marktwert spielt
Ob Verkauf oder Übernahme: Am Anfang steht fast immer die Frage nach dem Wert. Eine fundierte, neutrale Bewertung hilft, Streit zu vermeiden, und ist oft auch für den Zugewinnausgleich wichtig. Wir bewerten Ihre Immobilie kostenfrei und sprechen auf Wunsch mit beiden Partnern, diskret und sachlich.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Bei einer Scheidung sollten Sie sich immer auch anwaltlich beraten lassen.
Wir begleiten Sie
Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen und haben Fragen? Wir nehmen uns Zeit für ein ehrliches, unverbindliches Gespräch und ermitteln kostenfrei, was Ihre Immobilie wert ist.